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Politik - 03.03.2019

Verfassungsschutz sucht AfD-Anhänger in eigenen Reihen

Die Überprüfung der AfD durch den Bundesverfassungsschutz (BfV) könnte nun auch Konsequenzen für einige Verfassungsschützer selbst haben.

Die Geheimschutzbeauftragte des Inlandsgeheimdienstes sendete am 24. Januar einen Brief an alle Mitarbeiter (liegt BILD vor), in dem sie um die Prüfung der eigenen Kontakte zur AfD bittet.

Angesichts der neuen Bewertung der AfD sei es aus Sicht des Geheimschutzes relevant, „ob einzelne Amtsangehörige des BfV durch Kontakte zu AfD-Mitgliedern oder eine eigene Mitgliedschaft in dieser Partei in sicherheitsrelevante Konfliktsituationen geraten können“, so die Geheimschutzbeauftragte in ihrem Schreiben, über das zunächst die „Welt“ berichtet hatte.

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▶︎ Das BfV hatte die AfD am 15. Januar 2019 öffentlich zum Prüffall erklärt, die „Junge Alternative“ (JA) und die Teilorganisation der AfD „Der Flügel“ hingegen sogar zum Verdachtsfall, weil Indizien für extremistische Bestrebungen vorliegen. Die AfD erreichte daraufhin mit einem Eilantrag beim Kölner Verwaltungsgericht, dass der Verfassungsschutz die Partei nicht mehr als „Prüffall“ bezeichnen dürfe, weil die Bezeichnung eine „negative Wirkung“ habe. Die Entscheidung änderte aber nichts an der laufenden Prüfung.

Aufgrund der neuen Bewertung und laufenden Prüfung nun die interne Bitte per Brief: „Alle Amtsgehörigen werden daher gebeten zu prüfen, ob sich in ihrem persönlichen Umfeld Kontakte zu Angehörigen der AfD ergeben haben oder fortbestehen.“

Wenn dem so ist, sollen sich die Mitarbeiter an die Kollegen des „personellen Geheimschutzes“ wenden, um „in einem vertrauensvollen Gespräch den jeweiligen Sachverhalt zu erörtern“.

Dabei werde es vor allem auch um die Frage gehen, „ob sich aus diesem Sachverhalt Interessenkonflikte ergeben können, etwa durch eine Überschneidung dienstlicher und privater Belange“, so die Beauftragte. Wenn ja, könne ein Wechseln in einen anderen Arbeitsbereich sinnvoll sein.

Der personelle Geheimschutz sorgt innerhalb der Behörde dafür, dass relevante Informationen und Vorgänge, die als „Verschlusssache“ eingestuft sind, geheim gehalten und vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt werden. Also wie z.B. in diesem Fall: Dass AfD-Mitglieder und -Sympathisanten nicht für die Überprüfung ihrer eigenen Partei zuständig sind …

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wollte sich auf Anfrage nicht näher zu dem internen Schreiben äußern. Ganz allgemein sei es aber so, dass alle Mitarbeiter einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz unterzogen würden, sagte eine Sprecherin der Agentur.

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