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Politik - 04.12.2018

Brexit-Sensation bahnt sich an

Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof macht Brexit-Gegnern Hoffnung ++ „Brexsack“ Nigel Farage schäumt ++ Pfund-Kurs steigt

Platzt der Brexit in allerletzter Sekunde? Wird die Jahrhundertentscheidung zum EU-Austritt Großbritanniens doch noch gekippt?

Die internationalen Finanzmärkte spekulieren auf ein Sensationsurteil des Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, wetten auf den „Exit vom Brexit“. Das Britische Pfund gewann am Vormittag binnen Minuten an Wert.

Auslöser dieser Rally war eine Empfehlung eines Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), derzufolge das Vereinigte Königreich den Austrittsantrag aus der EU EINSEITIG widerrufen kann.

  • Sondergipfel in Brüssel

    »Es ist tragisch, dass die Briten die EU verlassen

    Rund zweieinhalb Jahre nach dem Brexit-Votum in Großbritannien billigt der EU-Sondergipfel in Brüssel heute den Austrittsvertrag .

  • „Dark Ads“ auf Facebook

    DIESE geheime Hetzkampagne lockte die Briten in den Brexit

    Jahrhundert-Votum oder Jahrhundert-Beschiss? Der Wahlkampf der Brexit-Befürworter 2016 war noch viel schmutziger als bislang bekannt.

Das Gericht ist an die Empfehlungen seiner Generalanwälte nicht gebunden, folgt diesen in der Regel aber. Wann die Entscheidung fällt, blieb zunächst unklar.

Britisches Parlament stimmt am 11. Dezember ab

Das britische Parlament debattiert von heute (etwa 14 Uhr) an fünf Tage lang über das mit Brüssel ausgehandelte Brexit-Abkommen. Bei der Abstimmung am 11.12. droht Premierministerin Theresa May dabei eine Abstimmungsschlappe: Die nordirische DUP, die bislang die Minderheitsregierung von Premierministerin Theresa May stützt, und rund 100 Abgeordnete aus der Regierungsfraktion wollen gegen das Abkommen stimmen.

Würde der EuGH die Möglichkeit der einseitigen Rücknahme der Brexit-Erklärung vor dem kommenden Dienstag bejahen, könnte dies für einige Abgeordnete ein weiteres Argument sein, gegen die Vereinbarung zu stimmen.

Fällt die Abmachung aber im Parlament durch, droht ein ungeordneter Brexit – mit verheerenden Folgen für die britische Wirtschaft.

Seit Monaten gewinnen Bewegungen an Zulauf, die ein zweites Referendum („Second Vote“) zum Verbleib in der EU fordern. Wichtigste Begründung: Die Vorspiegelung falscher Tatsachen, durch die das Lager der EU-Gegner beim Brexit-Referendum 2016 knapp gesiegt hatte. Treibende Kraft bei den Pro-Europäern ist dabei die junge Generation. Auch die Schotten dringen auf eine zweite Volksabstimmung, mit der sie für einen Verbleib in der EU stimmen könnten.

Generalanwalt: Keine Zustimmung der EU27 erforderlich

Die Möglichkeit einer Rücknahme der Brexit-Erklärung bestehe bis zum Zeitpunkt des Abschlusses des Austrittsabkommens, zeigte sich EuGH-Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona überzeugt.

Aus seiner Sicht wäre es demnach auch unvereinbar mit Artikel 50 des EU-Vertrags, die Rücknahmemöglichkeit von einem einstimmigen Beschluss des Europäischen Rats, also der verbleibenden 27 Staats- und Regierungschefs, abhängig zu machen.

Campos Sánchez-Bordona wies zudem die von der britischen Regierung vertretene Auffassung zurück, die dem EuGH vorgelegte Frage zur Möglichkeit einer Rücknahme der Brexit-Erklärung sei unzulässig. Die Frage sei „weder rein akademisch noch verfrüht oder überflüssig“, sondern habe „offenkundig praktische Bedeutung“.

Zornig reagierte EU-Hasser Nigel Farage auf das sich abzeichnende Urteil. Als damaliger Chef von Ukip (Unabhängigkeitspartei) war Farage führender Kopf der Brexit-Kampagne: „Auf beiden Seiten des Kanals werden alle Anstrengungen unternommen, um den Brexit zu stoppen“, twitterte er. Farage will seine Landsleute vom harten Bruch mit Brüssel überzeugen: Theresa Mays Abkommen mit der EU nennt er „den schlechtesten Deal der Geschichte“.

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