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Politik - 01.12.2018

AfD-Kandidatin Mariana Harder-Kühnel fällt im ersten Wahlgang durch

Die AfD-Kandidatin für die Bundestagsvizepräsidentschaft, Mariana Iris Harder-Kühnel: Im ersten Wahlgang erhielt sie nicht die erforderliche Mehrheit. (Quelle: Carsten Koall/dpa)

Eigentlich steht der AfD einer der Posten des Bundestags-Vizepräsidenten zu. Aber nun ist zum zweiten Mal ein Kandidat der Partei bei der Wahl durchgefallen.

Die AfD-Abgeordnete Mariana Harder-Kühnel hat bei der Wahl zur Bundestags-Vizepräsidentin in einem ersten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit erhalten. Die 44-Jährige bekam nur 223 von 654 abgegeben Stimmen. 387 Abgeordnete votierten gegen sie. Die SPD hatte zuvor angekündigt, gegen Harder-Kühnel zu stimmen. Die CSU hatte ihren Abgeordneten die Abstimmung freigegeben.

Damit ist auch mehr als ein Jahr nach der Bundestagswahl der sechste Stellvertreter von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) noch nicht gewählt.

Neuer Anlauf im Dezember

Nach ihrer Niederlage sagte Harder-Kühnel, sie stehe für weitere Wahlgänge zur Verfügung. „Es hat jetzt im ersten Wahlgang nicht ganz gereicht, aber wir haben ja noch mindestens zwei Wahlgänge vor uns“, sagte Mariana Harder-Kühnel. „Ich denke, dass ich letztendlich auch gewählt werde.“ Ein zweiter Wahlgang solle im Dezember sein, einen dritten dürfte es gegebenenfalls im Januar geben, kündigte AfD-Chef Alexander Gauland an. 

„Gegen meine Person wurden im Vorfeld der Wahl keinerlei Bedenken geltend gemacht“, sagte Harder-Kühnel. Es gehe viel mehr darum, dass man überhaupt niemanden aus der AfD wählen wolle. Sie bot den anderen Parteien direkte Gespräche an, um Zweifel aus dem Weg zu räumen. In Albrecht Glaser war ein erster AfD-Kandidat bereits vor längerer Zeit in drei Wahlgängen durchgefallen.

Gemäßigte Kandidatin

Glaser war vor allem wegen Äußerungen zum Islam kritisiert worden. Er hatte den Muslimen in Deutschland das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Religionsfreiheit abgesprochen, weil seiner Auffassung nach der Islam selbst keine Religionsfreiheit kennt.

Der Bundestag hatte in seiner konstituierenden Sitzung am 24. Oktober 2017 beschlossen, dass jede Fraktion einen Bundestagsvizepräsidenten oder eine Bundestagsvizepräsidentin stellen kann.

Harder-Kühnel gehört zu den eher gemäßigten Mitgliedern der AfD-Fraktion. Die Rechtsanwältin war auf dem Spitzenplatz der hessischen Landesliste in den Bundestag eingezogen. Sie ist bisher eine der Schriftführerinnen im Bundestag und ordentliches Mitglied im Familien-Ausschuss. Stellvertretendes Mitglied ist sie bisher zudem im Ausschuss für Inneres und Heimat.

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