Home Welt Urteil gegen Drogenboss „El Chapo“ gefallen – anschließend hebt er den Daumen
Welt - 12.02.2019

Urteil gegen Drogenboss „El Chapo“ gefallen – anschließend hebt er den Daumen

Zwei Jahre liegt die Auslieferung von Joaquín „El Chapo“ Guzmán an die USA zurück. Nach Verhandlung mit Massen von Beweismaterial und tagelangen Beratungen der Jury fällt das Urteil.

New York – Der mexikanische Drogenboss Joaquín „El Chapo“ Guzmán ist in seinem Strafprozess schuldig gesprochen worden und muss für den Rest seines Lebens ins Gefängnis. Die Jury sah die Schuld des 61-Jährigen in allen zehn Anklagepunkten als erwiesen an, wie Richter Brian Cogan am Dienstag in New York verkündete.

Für den schwersten Anklagepunkt, die Beteiligung an einer Verbrecherorganisation, schreibt das Strafgesetzbuch der USA lebenslange Haft vor. Er kann keinen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen und dürfte damit bis zu seinem Tod im Gefängnis bleiben.

Guzmán, der wegen seiner Körpergröße von 1,64 Meter den Spitznamen „El Chapo“ („der Kurze“) trägt, hörte bei Verlesung des Urteils genau zu. Er blickte dabei durch den Saal zu seiner Frau Emma Coronel und hob den Daumen. Dann wurde er abgeführt. Cogan dankte der Jury für ihr Durchhaltevermögen in dem langen Verfahren, einem der größten Strafprozesse um Drogenkriminalität in der Geschichte der USA.

Prozess gegen „El Chapo“: Todesstrafe war ausgeschlossen

Die nach US-Bundesgesetz zulässige Todesstrafe war in dem Verfahren nach einer Einigung zwischen den USA und Mexiko, die Guzmán nach seiner Festnahme ausgeliefert hatten, ausgeschlossen. Die weiteren der insgesamt zehn Anklagepunkte drehten sich um die Herstellung und internationale Verbreitung von Kokain, Heroin, Methamphetamin und Marihuana sowie den Gebrauch von Schusswaffen und Geldwäsche.

Rund 35 Stunden über sechs Tage hatten die zwölfköpfige Jury aus acht Frauen und vier Männern über Guzmáns Schuld oder Unschuld diskutiert. Auch eine Verurteilung in nur einem oder einigen der Anklagepunkte hätte für Guzmán mit ebenfalls eine jahrelange oder lebenslange Haftstrafe bedeutet. Ein Freispruch schien angesichts der teils erdrückenden Beweislast sehr unwahrscheinlich.

Massenhaft Beweismaterial gegen „El Chapo“

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess über zweieinhalb Monate massenhaft Beweismaterial vorgelegt und mehr als 50 Zeugen aufgerufen. Guzmáns Anwälte riefen dagegen nur einen einzigen Zeugen auf und beendeten ihre Verteidigung des Falls innerhalb von 30 Minuten. Ihre Strategie bestand im Wesentlichen darin, die Zeugen der US-Regierung als Lügner darzustellen, die durch Aussagen gegen Guzmán lediglich eigene Haftstrafen verringern wollten. Guzmán selbst hatte darauf verzichtet auszusagen.

Guzmán ist derzeit in einem Hochsicherheitsgefängnis in New Yorks Stadtteil Manhattan eingesperrt. Offen ist, ob er seine Strafe dort absitzen soll oder in eine andere Haftanstalt verlegt wird. In Mexiko gelang es Guzmán bereits zwei Mal, aus dem Gefängnis auszubrechen: 2001 entkam er in einem Wäschekorb und 2015 durch einen Tunnel, den Komplizen bis unter seine Zelle gegraben hatten.

dpa

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