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Wirtschaft - 23.01.2019

Kohle-Kommission droht mit Zwangs-Ausstieg

Die Kohle-Kommission droht laut einem Berichtsentwurf damit, dass der Kohle-Ausstieg notfalls durch staatlichen Zwang durchgesetzt werden muss, sollte man sich bis 2020 nicht auf die genauen Bedingungen einigen können!

Die Kohlekommission strebt einem Berichtsentwurf zufolge den schrittweisen Kohleausstieg in Deutschland im Einvernehmen mit den Kraftwerksbetreibern an. In den Jahren 2023, 2026 und 2029 sollen die Maßnahmen demnach „einer umfassenden Überprüfung durch ein unabhängiges Expertengremium“ unterzogen werden, um gegebenenfalls nachzusteuern.

Kontrolliert werden soll, wie der schrittweise Ausstieg aus der Stromgewinnung aus Braun- und Steinkohle sich auf das Erreichen der Klimaziele, die Strompreise, die Sicherheit der Stromversorgung, Arbeitsplätze, Strukturwandel und regionale Wertschöpfung auswirkt.

Am Freitag soll es neue Beratungen zu dem Berichtsentwurf geben. Ein Ausstiegsdatum enthält der Entwurf, über den die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ beraten soll, noch nicht.

Sollte es bis Mitte 2020 keine Einigung auf Entschädigungen geben, muss allerdings der Staat tätig werden – im schlimmsten Fall durch Zwangsmaßnahmen. Mehr als ein Drittel des Stroms in Deutschland kommt noch aus Kohlekraftwerken.

Wer sitzt in der Kohle-Kommission?

In der 28-köpfigen Kommission sitzen Wirtschaft, Arbeitnehmer, Klimaschützer und Wissenschaftler an einem Tisch. Sie sind von der Bundesregierung beauftragt, ein Konzept für den Kohle-Ausstieg vorzulegen.

Es soll sicherstellen, dass Deutschland sein Klimaziel 2020 mit möglichst wenig Verspätung erreicht und die Energiewirtschaft ihr Klimaziel für 2030 sicher schafft. Auch ein Enddatum für den Ausstieg aus der Kohle und Vorschläge für den Strukturwandel in den Kohleregionen sind Teil der Aufgabe. Vor allem in der Lausitz, im Rheinischen und im Mitteldeutschen Revier hängen noch Zehntausende Jobs direkt oder indirekt an der Kohle.

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Wann kommt der Kohleausstieg?

Tempo und Endzeitpunkt des Kohleausstiegs sind in dem Entwurf noch offen. Darüber könnte sich die 28-köpfige Kommission bereits an diesem Freitag einig werden – auch das Enddatum steht bisher aber unter dem Vorbehalt von Überprüfungen 2026 und 2029.

Umstritten ist auch noch, ob im Bericht stehen soll, dass der umkämpfte Hambacher Forst in Nordrhein-Westfalen und die noch bewohnten Dörfer um die Braunkohle-Tagebaue stehenbleiben können.

Um Verbraucher nicht zu sehr mit steigenden Strompreisen zu belasten, empfiehlt die Kommission laut Entwurf, „eine Reduzierung der Übertragungsnetzentgelte in angemessener Höhe zu prüfen“ und dafür „gegebenenfalls die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen“. Netzentgelte sind ein wichtiger Bestandteil der Stromkosten. Subventionen für energieintensive Unternehmen sollen Fortbestand haben und erweitert werden.

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Wie gelingt der Strukturwandel?

„Die Kommission hält es für sinnvoll und notwendig, für die Braunkohlereviere klare Zielgrößen für die Zahl der anzusiedelnden Arbeitsplätze in Behörden des Bundes und der Länder zu definieren. So wäre die Schaffung von insgesamt bis zu 5000 neuen Arbeitsplätzen durch den Bund in den nächsten 10 Jahren angemessen“, heißt es in dem Bericht.

Es geht zum Beispiel um schnelles Internet, neue Verkehrswege wie Bahnstrecken oder die Ansiedlung von Forschungseinrichtungen etwa der Max-Planck- und der Fraunhofer-Gesellschaft sowie Bundesbehörden. In einem Gesetz soll das Engagement des Bundes beim Strukturwandel verbindlich festgeschrieben werden.

In dem Entwurf wird außerdem an die Verantwortung der Bundesregierung appelliert, die die Strukturentwicklung in den Kohleregionen „kurz-, mittel- und langfristig“ unterstützen solle. Dies sei „unerlässlich, um die Akzeptanz der Menschen in den Revieren für den Strukturwandelprozess zu stärken“.

Auf Druck vor allem der ostdeutschen Kohleländer Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatte die Kommission in die Verlängerung gehen müssen. Den Ministerpräsidenten war das Thema Strukturwandel nicht konkret genug angegangen worden.

Die Bundesländer sollen sich laut Berichtsentwurf mit dem Bund zeitnah einigen, welche konkreten Maßnahmen bis Ende 2021 umgesetzt werden können.

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