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Wirtschaft - 11.01.2019

Gericht verbietet Amazons WLAN-Bestellknöpfe

Das Oberlandesgericht München hat den Verkauf der WLAN-Bestellknöpfe des Online-Händlers Amazon verboten! Der Grund: Bei der Bestellung per Knopfdruck wissen Kunden vorher nicht, zu welchem Preis und in welcher Art das bestellte Produkt geliefert wird – ein Verstoß gegen des Gesetz zum Internethandel.

Seit 2016 bietet Amazon Kunden die Bestellform an: Kunden müssen beispielsweise einen Knopf an eine Waschmaschine kleben und können durch Drücken Waschmittel bestellen. Mit dem Knopf kann man außerdem Katzenfutter, Kaffee und andere Alltagsprodukte kaufen.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte nach Verbraucherbeschwerden gegen den Bestell-Knopf geklagt. Zuvor hatte das Landgericht München Amazon zur Unterlassung verurteilt. Dem schloss sich nun das Oberlandesgericht an. „Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen. Amazon kann dagegen aber noch Beschwerde einlegen“, sagte Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale NRW zu BILD.

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Amazon hat mittlerweile ein Statement veröffentlicht: „Das heutige Urteil ist nicht nur innovationsfeindlich – es hindert Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der Dash Button ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht. Wir sind davon überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen. Daher werden wir Rechtsmittel einlegen.“

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