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Wirtschaft - 12.12.2018

Diese Kassen wollen 2019 günstiger sein

Wer sparen will, sollte über einen Wechsel nachdenken

Gutes, neues Jahr …

Angesichts weiter wachsender Finanzpolster der gesetzlichen Krankenkassen wurden Rufe nach Entlastungen der Beitragszahler lauter.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte Anfang Dezember zu BILD: „Für das kommende Jahr sollten die Kassen alle Spielräume konsequent nutzen, um ihre Zusatzbeiträge zu senken.“

Und weiter: „Die Krankenkassen horten weiter das Geld der Beitragszahler. Sie haben inzwischen das Vierfache der Mindestreserven auf der hohen Kante. Das ist einfach zu viel.“

▶︎ Die Rücklagen sind laut Ministerium bis Ende September auf 21 Milliarden Euro gestiegen, nachdem es Ende Juni erstmals mehr als 20 Milliarden Euro waren.

Arbeitgeber müssen wieder die Hälfte beisteuern

Viele Kassenmitglieder könnten also 2019 etwas stärker entlastet werden, da der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Vergleich zu diesem Jahr um 0,1 Punkte auf 0,9 Prozent des Bruttolohns sinkt.

▶︎ Unabhängig von der Debatte über die Rücklagen werden Arbeitnehmer und Rentner 2019 deutlich entlastet, weil die Arbeitgeber künftig wieder die Hälfte des gesamten Krankenversicherungsbeitrags zahlen müssen.

Die tatsächliche Höhe ihres Zusatzbeitrags für 2019 legen die Kassen aber selbst fest. Je nach Finanzlage dürfen sie vom Durchschnittswert abweichen. Der Gesamtbeitrag umfasst daneben den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns.

So zahlen Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 3000 Euro monatlich beispielsweise 15 Euro, Rentner mit einer gesetzlichen Rente von 1200 Euro rund sechs Euro monatlich weniger.

Großes Sparpotenzial

Da sich die Beitragssummen jetzt je Versicherungsgeber also verändern werden, bietet das für Versicherte bei einem Krankenkassen-Wechsel viel Einsparpotenzial.

▶︎ In vielen Fällen lassen sich so ­Hunderte Euro im Jahr sparen.

Gegenüber der Stiftung Warentest haben schon 18 Krankenkassen angegeben, den Zusatzbeitrag senken zu wollen.

Besonders profitieren Selbstständige, die wenig verdienen. Mit dem Versichertenentlastungsgesetz (tritt ab dem 1.1. 2019 in Kraft) verringert sich nämlich der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1. Januar auf rund 171 Euro im Monat.

▶︎ Ab Januar 2019 sinkt die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage auf 1038,33 Euro im Monat.

Die aktuelle Auflistung von „Finanztest“ zeigt, dass es nach wie vor besonders preisgüns­tige Krankenkassen gibt, obgleich fast alle die endgültigen Beiträge für 2019 bis Jahresende noch vom jeweiligen Aufsichts- und Verwaltungsrat bestätigen lassen müssen.

BILD zeigt den großen Beitrags-Check

Auf die Extraleistungen achten!

Aber Vorsicht: Bei einem Krankenkassen-Wechsel ist zu beachten, dass dann mehr Lohn zu versteuern wäre – ein Teil der Ersparnis fällt dann auch der Steuer zum Opfer.

Außerdem müssen Wechselwillige kontrollieren, ob die günstigere Krankenkasse auch alle gewünschten Extraleistungen anbietet. Zum Beispiel Zahnreinigung, Haut-Screening, Osteo- oder Homöopathie.

Erkundigen Sie sich, zu welchen Konditionen Sie ihre Versicherung kündigen könnten.

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