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Welt - 11.03.2019

Flughafen: „Aki“ macht Platz, dann macht Zoll einen krassen Fund 

Am Frankfurter Flughafen fällt eine Umhängetasche kaum auf. Als Hündin "Aki" sich vor einen Mann mit Tasche setzt, ändert sich alles.   

Frankfurt -  Ein Passagier am Frankfurter Flughafen ist in den Fokus der Zollbediensteten geraten. Vor seinem Abflug nach China wartete der Mann mit seinem Gepäck am Airport. Mit "Aki" hatte der Reisende wohl nicht gerechnet. Die Spurhündin "Aki" ist für das Hauptzollamt Frankfurt am Main im Einsatz und hat eine verdammt gute Nase, wie extratipp.com* berichtet.

Frankfurt Flughafen: Zoll macht überraschenden Fund in Umhängetasche

Beim Absuchen der Passagiere zeigte die Hündin plötzlich Interesse an der Umhängetasche eines allein reisenden Mannes, wie das Hauptzollamt Frankfurt am Main am Freitag mitteilt. Sie setze sich vor den Mann und zeigte mit ihrer Nase auf das Gepäckstück.

Frankfurter Flughafen: Spürhundin "Aki" hat die richtige Nase

"Aki" ist eine Bargeldspürhündin, laut Zoll. Deswegen deuteten die Beamtinnen und Beamten ihr plötzliches Verhalten auf eine bestimmte Art und Weise. Der Mann musste seine Umhängetasche öffnen. Und die war mit Euro-Geldscheinen gefüllt. "Insgesamt wurden 10.775 Euro bei dem Reisenden festgestellt", so Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main. Und weiter: "Bei der Ausreise nach China hätte er diesen Betrag bei uns anmelden müssen." Für einen Bargeldbetrag über 10.000 Euro gilt, laut Gillmann, eine Anmeldepflicht. Der Mann hatte demnach 775 Euro zu viel in seiner Tasche. Ein klarer Fall für den Zoll.  

Im Zuge dieses Vorfalls am Frankfurter Flughafen weist der Zoll ausdrücklich auf die geltenden Bargeld-Bestimmungen hin. Europaweit sind Drittlandsreisende verpflichtet, Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in die bzw. aus der Europäischen Union anzumelden. Wer mitgeführte Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel nach Aufforderung nicht oder nicht vollständig anzeigen, handelt, wie auf der Webseite von zoll.de nachzulesen ist, ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann demnach mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.

Die mitgeführten Barmittel sowie die gleichgestellten Zahlungsmittel werden vom Zoll sichergestellt, wenn sich der Sachverhalt nicht kurzfristig klären lässt. Ergeben sich Hinweise auf Geldwäsche oder Finanzierung des Terrorismus, leitet die Zollfahndung ein Ermittlungsverfahren ein.

Frankfurt Flughafen: So viel Bargeld hebt hier ab 

Beim Hauptzollamt Frankfurt am Main meldeten im Jahr 2017 in 5.220 Fällen Reisende ihre Barmittel mit rund 208 Millionen Euro legal an, wie in der Pressemitteilung zu erfahren ist. 1.529 Mal stellte der Zoll einen Verstoß gegen die Anmeldepflicht fest – mit rund 29 Millionen Euro. In 90 Fällen leitete die Behörde ein sogenanntes Clearingverfahren ein. Unbekannt ist, wie oft Bargeldspürhündin "Aki" an diesen Funden beteiligt gewesen ist. Bei dem Vorfall, der sich bereits am 24. Januar ereignet hat, habe "Aki" ihre feine Nase mal wieder unter Beweis gestellt, so Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.

Für Schlagzeilen am Frankfurter Flughafen sorgte vergangenen Herbst ein lauter Knall. An einem der größten Airports in Deutschland macht der Zoll immer wieder schockierende, aber auch kuriose Entdeckungen.

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ml

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