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Politik - 09.02.2019

Was hat Deutschland seinen Partnern DAFÜR geboten?!

Im europäischen Streit über die russisch-deutsche Erdgaspipeline „Nord Stream 2“ gibt es einen Kompromiss. Er sieht vor, strengere Auflagen für das Projekt zu erlassen, indem die EU-Gasrichtlinie geändert wird, wie Diplomaten am Freitag mitteilten. Zugleich soll aber sichergestellt werden, dass das Milliarden-Projekt dadurch nicht bedroht wird.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (64, CDU) hat die Einigung als gemeinsamen Erfolg Deutschlands und Frankreichs gewertet: „Diesen Tag finde ich gut, und er wäre ohne die deutsch-französische Zusammenarbeit so nicht erfolgt.“ Nach Angaben eines EU-Diplomaten in Brüssel stellten sich die Botschafter der 28 Mitgliedsstaaten nahezu einstimmig hinter den Vorstoß aus Berlin und Paris.

Aus Kreisen des Pariser Élyséepalastes hieß es, 27 der 28 EU-Staaten hätten der Einigung zugestimmt, nur Bulgarien nicht. Die Einigung sei wichtig für Frankreich, denn sie erlaube eine „verstärkte europäische Kontrolle“ über Energieprojekte, also auch über „Nord Stream“.

▶︎ Damit steigen die Chancen auf eine Umsetzung des umstrittenen Gaspipeline-Projekts „Nord Stream 2“ deutlich.

Nach französischer Darstellung sieht der nun erzielte Kompromiss ein zweistufiges Vorgehen vor: Danach liegt die erste Zuständigkeit für Pipelines mit Drittstaaten wie Russland bei dem EU-Land, wo die Leitung erstmals auf das europäische Netz trifft – im Falle von „Nord Stream 2“ wäre das Deutschland. Allerdings hat die EU-Kommission eine Kontrollmöglichkeit.

„Die Abhängigkeit vom russischen Gas machte uns Sorgen“, sagte ein Mitarbeiter von Präsident Emmanuel Macron (41). „Deshalb war für uns eine europäische Kontrolle wichtig, um sicherzustellen, dass diese Abhängigkeit nicht zu groß wird.“

Laut dem Europäischen Rat gebe es zum Abschluss der Beratungen ein Verhandlungsmandat für das Europäische Parlament. Dieses erlaubt jedoch, „Ausnahmen für bestehende Leitungen zu gewähren“ und erlaubt, dass „technische Vereinbarungen über den Betrieb von Leitungen weiterhin gelten“ sollen. Höchstwahrscheinlich hat sich Deutschland dahingehend durchgesetzt, dass „Nord Stream 2“ in eine der Kategorien fällt und damit nicht von den Verschärfungen der Regelungen betroffen sein wird.

Unklar bleibt, was Deutschland seinen EU-Partnern für diesen Deal angeboten hat. BILD erfuhr, dass möglicherweise Änderungen und Zugeständnisse beim Gasfluss durch die Ukraine eingearbeitet werden. Auch Vereinbarungen außerhalb der Gasrichtlinien seien möglich.

Aus französischen Regierungskreisen erfuhr BILD, dass man die Kommunikationsstrategie des eigenen Außenministeriums als „katastrophal“ ansehe. Sich am Vortag klar gegen Deutschland zu positionieren und heute nun mit Deutschland den Rest der EU zu einem Kompromiss zugunsten „Nord Stream 2“ zu überreden, würde die östlichen Partner „wahrscheinlich verschrecken“.

Der Europäische Rat wollte EIGENTLICH die Gas-Richtlinien dahingehend verändern, dass die Europäische Kommission den Gas-Transfer aus Drittländern regeln könnte. Dies wäre für „Nord Stream 2“ zum Problem geworden, weil der russische Gasriese Gazprom sowohl die Pipeline stellt als auch das Gas durch sie pumpt. Das wäre mit einer Änderung der Regeln unmöglich geworden.

Der Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich, der nun dem Rest der EU-Staaten vorgelegt wurde, gibt stattdessen Deutschland die Verantwortung für die Pipeline von Russland nach Deutschland. Die Bundesregierung hat kein Interesse daran, Gazprom als Betreiber und Durchleiter des Gases der Pipeline infrage zu stellen.

Die EU-Mitgliedstaaten haben damit ihre Position zur Überarbeitung der europäischen Gasrichtlinie festgelegt, die Verhandlungen mit dem EU-Parlament sind ab nächster Woche möglich. Das französische Außenministerium hatte am Donnerstag mitgeteilt, Paris wolle anders als Deutschland für eine Verschärfung der Regeln für Pipelines aus Drittstaaten stimmen.

Frankreich und Deutschland hatten den Kompromiss wohl während der Sitzung in das bestehende Entwurf-Papier eingefügt. Der Entwurf wurde dann in modifizierter Form – also mit dem deutsch-französischen Kompromiss – beschlossen.

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