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Politik - 08.02.2019

US-Regierung wirft Deutschland Fluchthilfe vor

Die US-Regierung hat die Abschiebung eines Terroristen aus der sogenannten „Sauerland“-Gruppe in die Türkei heftig kritisiert.

Das US-Portal „Bloomberg“ zitiert den US-Justizminister Matt Whittaker mit den Worten, man sei zutiefst enttäuscht, dass die deutschen Behörden den türkischen Staatsbürger Adem Y. nicht an die USA ausgeliefert hätten.

Deutschland habe seine vertraglichen Verpflichtungen missachtet und einem Terroristen absichtlich bei der Flucht geholfen.

Der Vorwurf verschärft den zwischen beiden Regierungen schwelenden Konflikt, zuletzt aufgeheizt durch Deutschlands Unterstützung des russischen Gas-Pipeline-Projekts „Nord Stream 2“.

Auch der Vorwurf der Amerikaner mangelnder Unterstützung Deutschlands in Nato-Angelegenheiten hatte das Verhältnis zwischen US-Präsident Donald Trump (72) und Bundeskanzlerin Angela Merkel (64) beschädigt.

Der Fall Adem Y.

Die US-Regierung hatte vergeblich die Auslieferung von Adem Y. beantragt.

Die Bundesregierung wies die Kritik zurück. Bei der Ablehnung einer Auslieferung von Y. an die USA habe es sich um „eine Entscheidung der unabhängigen Justiz“ gehandelt, verlautete aus dem Auswärtigen Amt.

Sie sei „nach rein rechtsstaatlichen Kriterien“ getroffen worden. Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) in Frankfurt am Main sagte, der Auslieferungsantrag der USA sei abgelehnt worden, um zu vermeiden, dass Y. für ein und dieselbe Tat „doppelt bestraft“ werde.

Hintergrund: Der islamistische Terrorist Adem Y. ist nach Verbüßung einer elfjährigen Freiheitsstrafe in die Türkei abgeschoben worden. Er wurde am Dienstagmittag den türkischen Behörden übergeben, sagte ein Sprecher des hessischen Innenministeriums. Zuvor hatte der Hessische Rundfunk darüber berichtet.

Als Mitglied der sogenannten „Sauerland-Gruppe“ war der 40-Jährige Teil einer Terrorzelle, die mehrere Sprengstoffanschläge vorbereitete.

Seine Freiheitsstrafe, zu der ihn das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verurteilt hatte, hatte Y. bereits im Oktober 2018 vollständig verbüßt. Bereits vor diesem Termin betrieben die USA wegen eigener Ermittlungen ein Auslieferungsverfahren. Das OLG Frankfurt lehnte eine Auslieferung an die USA aber ab.

Adem Y. war bereits aufgrund einer Ausweisungsverfügung aus dem Jahr 2011 ausreisepflichtig. Nachdem das türkische Generalkonsulat in Frankfurt ihm nun ein Passersatzdokument ausstellte, stand der Abschiebung in die Türkei nichts mehr im Weg.

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