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Politik - 13.02.2019

Sichere Herkunftsländer – Volker Bouffier sucht nach Lösung

Volker Bouffier (CDU): Hessens Ministerpräsident will die Abstimmung über das Gesetz im Bundesrat zur Ausweitung sicherer Herkunftsländer verschieben. (Quelle: Metodi Popow/imago)

Algerien, Tunesien, Marokko und Georgien sollen sichere Herkunftsländer werden. Doch nun könnte sich die Abstimmung darüber im Bundesrat verschieben. Der Grund: CDU und Grünen in Hessen sind sich uneins.  

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) will die Abstimmung über das Gesetz im Bundesrat zur Ausweitung sicherer Herkunftsländer verschieben. Hessen stelle einen Antrag, das Gesetz am Freitag von der Tagesordnung der Länderkammer zu nehmen, sagte Hessens Regierungssprecher Michael Bußer der Zeitung „taz“. Die Bundesregierung will Algerien, Tunesien, Marokko und Georgien zu sogenannten sicheren Herkunftsländern erklären.

Hintergrund des Antrags sei, dass der Ministerpräsident noch Gespräche führen wolle, um eine Einigung herbeizuführen, erklärte Bußer. Der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende hatte vor wenigen Tagen in seiner Regierungserklärung im Hessischen Landtag eingeräumt, dass es in der schwarz-grünen Koalition unterschiedliche Einschätzungen in der Einstufung von bestimmten Staaten als sichere Herkunftsländer gebe.

Streitpunkt zwischen CDU und Grünen im Hessischen Landtag

Bouffier rief jedoch dazu auf, diese Debatte weiter zu fassen und sie nicht auf Begrifflichkeiten zu verengen. Grundsätzliche gehe es in der Diskussion darum, ob und wie es gelinge, bei Asylbewerbern aus Staaten mit sehr geringer Anerkennungsquote zu beschleunigten Asylverfahren zu kommen.

Bouffier regiert in Hessen mit einer schwarz-grünen Koalition. Die Grünen lehnen die Einstufung von Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien als sichere Herkunftsstaaten ab. Im hessischen Koalitionsvertrag halten CDU und Grüne fest, bei dem Thema „unterschiedliche Auffassungen“ zu haben.
 

Sichere Herkunftsländer sind Staaten, bei denen vermutet wird, dass es dort im Regelfall weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung gibt. Die Bundesregierung will mit der Änderung des Asylrechts erreichen, dass über Anträge von Menschen aus diesen Staaten schneller entschieden werden kann. Auch die Abschiebung soll dadurch beschleunigt werden.

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