Home Politik Prozess um „Scharia-Polizei“ in Wuppertal: Ex-Islamist Sven Lau sagt aus
Politik - 25.05.2019

Prozess um „Scharia-Polizei“ in Wuppertal: Ex-Islamist Sven Lau sagt aus

Prozess um die „Scharia-Polizei“ in Wuppertal: Der Bundesgerichtshof hatte die Freisprüche aufgehoben und eine Neuverhandlung angeordnet. (Quelle: Henning Kaiser/dpa)

In Wuppertal ist der Prozess gegen eine Gruppe von Islamisten fortgesetzt worden, die 2014 als „Scharia-Polizei“ durch die Stadt gezogen waren. Jetzt hat der ehemalige Prediger Sven Lau ausgesagt.

Ex-Islamistenführer Sven Lau hat vor Gericht zugegeben, dass der Begriff „Scharia-Polizei“ für einen Auftritt von Islamisten im September 2014 in Wuppertal auf ihn zurückgeht. Um sich nicht strafbar zu machen, habe er die englische Variante „Shariah Police“ auf Warnwesten drucken lassen, sagte der 38-Jährige als Zeuge im Prozess am Wuppertaler Landgericht. „Ich bin von Karnevalskostümierungen ausgegangen, da steht ja auch mal ‚Police‘ drauf und es ist nicht strafbar“, sagte Lau.

Einige der Angeklagten hätten ihn vor dem Nutzen des Begriffs „Scharia-Polizei“ gewarnt, der sei doch sehr gewagt. Auf die Frage des Richters, warum er ihn dennoch gewählt habe, sagte Lau: „Selbstüberschätzung.“

„Ich war überwältigt, was passiert ist“

Dass der Auftritt Angst auslösen könnte, „darüber habe ich mir keine Gedanken gemacht. Erst danach, als die große Aufmerksamkeit kam“, sagte Lau, der wegen anderer Machenschaften als Terrorunterstützer zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden war und die Strafe inzwischen verbüßt hat. „Ich war überwältigt, was passiert ist.“

„Shariah-Police“: Mit diesen Westen zogen die Islamisten 2014 durch Wuppertal. (Quelle: Oliver Berg/dpa)

Damals waren Islamisten unangemeldet und in Warnwesten mit dem Aufdruck „Shariah Police“ nachts durch Wuppertal gezogen. Das hatte bundesweit für Aufsehen und Empörung gesorgt. Ihnen wird deswegen ein Verstoß gegen das Uniformverbot oder Beihilfe dazu vorgeworfen.

  • Wuppertal:
  • Vorzeitige Haftentlassung:
  • Salafisten-Verein:

Der Prozess war als Neuauflage vom Bundesgerichtshof angeordnet worden, der die Freisprüche für die sieben Angeklagten aufgehoben hatte. Das Verfahren gegen Sven Lau war wegen der schwerwiegenderen Vorwürfe der Terrorhilfe eingestellt worden.

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