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Politik - 13.01.2019

Nur 3260 positive Entscheidungen über Familiennachzug

Kinder demonstrieren für Familiennachzug: 2018 wurde das Kontingent für Nachzüge nicht ausgeschöpft. (Quelle: imago)

Das Kontingent von 5.000 Familiennachzügen wurde im vergangenen Jahr nicht ausgeschöpft. Das Auswärtige Am will das Restkontingent übertragen.

Im vergangenen Jahr hat das Bundesverwaltungsamt zu 3.260 Anträgen für Familiennachzug zu Flüchtlingen mit dem eingeschränkten subsidiären Schutz eine positive Entscheidung getroffen. Das sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP. Das Kontingent von 5.000 Nachzügen für die Monate August bis Dezember wurde damit nicht ausgeschöpft.

Fälle sollen übernommen werden

Das Auswärtige Amt bemüht sich daher darum, eine Übertragung der nicht ausgeschöpften Plätze auf das laufende Jahr zu erreichen. „Nach Ansicht des Auswärtigen Amts stellt sich nun die Frage einer Übertragung des Restkontingents von 1.740 Fällen auf das laufende Jahr. Dazu werden in der Bundesregierung derzeit Gespräche geführt, die noch nicht abgeschlossen sind“, sagte dazu der Sprecher.

Bereits am Montag hatte das Bundesinnenministerium mitgeteilt, dass im vergangenen Jahr auf Grundlage der im August in Kraft getretenen Neuregelung 2612 Visa für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ausgestellt wurden. Der darin festgelegte Grenzwert von 1.000 pro Monat bezieht sich aber nicht auf die Zahl der Visa, sondern auf die positiven Auswahlentscheidungen des Bundesverwaltungsamts. Die Ausstellung der Visa kann auf dieser Grundlage dann auch noch nachträglich erfolgen.

Bis August 2018 war der auch in der Koalition heftig umstrittene Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für mehr als zwei Jahre ausgesetzt gewesen. Die Wiedereinführung war dann auf Druck von CDU und CSU mit erheblichen Einschränkungen verbunden. Zudem kam das bürokratische Verfahren dafür zunächst nur sehr zögernd in Gang. Nur für die fünf Monate bis Ende 2018 war vereinbart worden, dass Monatskontingente auch miteinander verrechnet werden können.

„Es ist gelungen, die Bearbeitungsgeschwindigkeit so zu erhöhen, dass die vorgesehenen tausend Fälle pro Monat in den letzten beiden Monaten tatsächlich in allen Stufen bearbeiten werden konnten“, sagte dazu der Sprecher des Auswärtigen Amts. „Trotz dieser positiven Entwicklung ist es nicht gelungen, das volle Kontingent für 2018 auszuschöpfen“, fügte er aber hinzu.

Fast alle Anträge positiv entschieden

Insgesamt wurden laut Auswärtigem Amt von August bis Dezember 6.132 Anträge von den Auslandsvertretungen positiv geprüft und zur weiteren Bearbeitung an die Ausländerbehörden übersandt, davon allein 1.205 im Dezember. Die Ausländerbehörden prüfen diese Anträge und legen sie dann zur Entscheidung dem Bundesverwaltungsamt vor. Dies geschah bis zum Jahresende bei 3.275 Anträge, davon 1.244 im Dezember.

  • pft

Fast alle Anträge wurden dann vom Bundesverwaltungsamt positiv beschieden. Von den 2.612 daraufhin ausgestellten Visa wurden allein im Dezember 1.050 den Antragstellern zur Verfügung gestellt. In den Zahlen nicht enthalten sind andere Fälle von Familiennachzügen, insbesondere zu Flüchtlingen mit dem vollen Schutzstatus auf Grundlage der UN-Flüchtlingskonvention oder des Grundgesetzes.

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