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Politik - 14.03.2019

Kläger aus Jemen ziehen gegen Deutschland vor Gericht

Das Gebäude des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts und Verfassungsgerichtshofes. Foto: Bernd Thissen/Archiv (Quelle: dpa)

Weil ihre Angehörigen durch US-Drohnen getötet wurden, ziehen drei Jemeniten gegen Deutschland vor Gericht. Der Grund: Der Luftangriff erfolgte über den US-Militärstandort in Ramstein.

Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wird seit Donnerstag die Klage von drei Jemeniten verhandelt, die die Bundesrepublik für US-Drohnenangriffe in ihrer Heimat mitverantwortlich machen. Man habe ein Mammutverfahren mit Prüfung von zahlreichen verfassungs- und völkerrechtlichen Fragen vor sich, sagte der Vorsitzende Richter des Oberverwaltungsgerichts, Wolf Sarnighausen. 

Die Kläger haben nach eigenen Angaben 2012 im Jemen zwei Angehörige durch US-Drohenangriffe verloren. Deutschland – stellvertretend beklagt ist das Bundesverteidigungsministerium – stehe in der Mitverantwortung, weil der Luftangriff über den US-Militärstandort im rheinland-pfälzischen Ramstein erfolgt sei.

Europäische Menschenrechtsorganisation unterstützt Klage

Die Kläger waren zu Beginn des Berufungsverfahrens nicht gekommen. Ihre Klage war in erster Instanz erfolglos. Die Bundesregierung sei nicht verpflichtet, der USA die Nutzung vom Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen zu verbieten, hatte das Verwaltungsgericht Köln 2015 entschieden. Das Verteidigungsministerium hat nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse darüber, dass Ramstein für US-Drohnenangriffe genutzt werde.

Die europäische Menschenrechtsorganisation ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights), die die Klage unterstützt, kritisierte fortgesetzte US-Drohnenangriffe. Seit der erstinstanzlichen Verhandlung vor gut vier Jahren hätten diese nicht abgenommen, sagte ECCHR-Sprecher Andreas Schüller. Ziel der Berufung sei auch Aufklärung darüber, „welche Rolle Ramstein in diesem Drohnenkrieg spielt“.

  • Streit eskaliert:
  • Ex-Lebensgefährte in Haft:
  • Angriff mit Stock:

Auch Somalier hatte Deutschland verklagt

Am Mittwoch war in Münster eine ähnlich gelagerte Berufung verhandelt worden. Ein Somalier hatte die Bundesrepublik verklagt, weil er 2012 seinen Vater bei einem US-Drohneneinsatz verloren habe, der von Ramstein aus erfolgt sei. In beiden Fällen wird am Donnerstag laut OVG noch kein Urteil fallen.

Laut „New York Times“ haben die USA ihren „Schattenkrieg“ in Somalia gegen islamistische Terroristen ausgeweitet. 2018 sei mit 326 Toten bei 47 Luftangriffen ein trauriger Rekord erreicht worden.

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