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Politik - 24.05.2019

Europawahl 2019: Wahl-O-Mat ist wieder online

Der Wahl-O-Mat zur Europawahl 2019 freigeschaltet

Millionen Europäer wählen am 26. Mai ein neues Parlament. Allein in Deutschland treten 41 Parteien bei der Europawahl 2019 an. Welche davon Ihre Interessen am ehesten vertritt, zeigt der Wahl-O-Mat.

EU-Wahl: Der Wahl-O-Mat zur Europawahl 2019 ist freigeschaltet. (Quelle: Reuters)


Der Wahl-O-Mat ging eine Woche vor der Europawahl offline, weil eine Splitterpartei wegen der Ungleichbehandlung von Parteien geklagt hatte. Zwei Tage vor dem Wahltag soll das Tool jetzt wieder online gehen. 

Nach einer außergerichtlichen Einigung im Rechtsstreit zwischen der Bundeszentrale für politische Bildung und der Kleinpartei Volt Deutschland ist der Wahl-O-Mat für die Europa- und die Bremenwahl wieder online. „Wir haben uns geeinigt“, teilte die Bundeszentrale am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP mit. 

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Weitere Angaben wurden nicht gemacht. Auf der Internetseite der Bundeszentrale war der Wahl-O-Mat für beide Wahlen wieder freigeschaltet.

Entscheidung ursprünglich für Donnerstag erwartet

Beide Seiten hatten zuvor über einen Vergleich verhandelt, über dessen Inhalt die Bundeszentrale nun keine Angaben machte. Damit muss das Oberverwaltungsgericht im nordrhein-westfälischen Münster nicht mehr über eine Beschwerde der Bundeszentrale gegen den vom Verwaltungsgericht Köln verfügten Stopp des Wahl-O-Mat entscheiden. Eine Entscheidung der Münsteraner Richter über die Beschwerde war ursprünglich für den Donnerstag erwartet worden.
 

  • Wann, wie, wen wählen? 
  • Exklusive Umfrage:
  • Wegen Benachteiligung wurde geklagt:

 
Die Bundeszentrale hatte den Wahl-O-Mat am Montag abgeschaltet, nachdem das Kölner Verwaltungsgericht den Weiterbetrieb untersagt hatte. Konkret beanstandeten die Richter den Anzeigemechanismus der Auswertung. Es sei eine faktische Benachteiligung kleinerer und unbekannterer Parteien, dass Nutzer ihre politischen Ansichten mit den Positionen von lediglich bis zu acht Parteien abgleichen könnten. Der Mechanismus verletze das Recht auf Chancengleichheit.

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