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Politik - 14.12.2018

Busfahrer müssen keine Pässe kontrollieren

Wussten Sie, dass Busfahrer bisher die Pässe ihrer Gäste kontrollieren mussten, bevor sie die deutsche Grenze passieren? So soll verhindert werden, dass Fahrgäste aus Nicht-EU-Staaten ohne Erlaubnis in das Bundesgebiet einreisen.

Damit ist jetzt Schluss! Solche Kontrollen seien nicht mit der Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums vereinbar, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (AZ: C-412/17 und 474/17).

Busunternehmen müssen beim grenzüberschreitenden Busverkehr innerhalb der EU nicht die Pässe der Fahrgäste kontrollieren. Es verstoße gegen EU-Recht, wenn Deutschland wegen unterlassener Passkontrollen den Unternehmen ein Zwangsgeld androht.

Zwei Busunternehmen aus Deutschland und Spanien hatten die Klage eingereicht.

Die Firmen, die Linienverkehre über die deutsch-niederländische und die deutsch-belgische Grenze betreiben, waren vom Bundespolizeipräsidium abgemahnt worden – nach dessen Auffassung hatten sie eine erhebliche Zahl von Drittstaatsangehörigen ohne die erforderlichen Reisedokumente nach Deutschland befördert. Unter Androhung eines Zwangsgeldes sollte ihnen dies mit Verfügungen verboten werden. Dagegen klagten die Unternehmen und bekamen Recht!

Grundlage des Vorgehens der Bundespolizei war Paragraf 63 des deutschen Aufenthaltsgesetzes. Er sieht u. a. vor, dass ein Beförderungsunternehmer Ausländer nur in das Bundesgebiet befördern darf, wenn diese im Besitz eines erforderlichen Passes und eines erforderlichen Aufenthaltstitels sind.

Nach dem EuGH-Urteil kann diese Regelung aber nicht mehr angewandt werden. Der Schengen-Raum umfasst gegenwärtig 26 europäische Staaten, darunter 22 EU-Mitgliedstaaten.

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