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Deutschland - 18.01.2019

Gericht kippt Waffenverbot: Polizei will weiter kontrollieren

Waffenverbot am Bahnhof Alexanderplatz: Die Bundespolizei hatte das pauschale Verbot aller gefährlichen Gegenstände für eine dreimonatige Testphase in allen Zügen und auf den Berliner Bahnhöfen zwischen Zoo und Lichtenberg verhängt. (Quelle: Andreas Gora/imago)

Die Berliner Polizei will gefährliche Gegenstände auf bestimmten S-Bahnstrecken vollkommen verbieten. Nach einer Niederlage vor Gericht legt sie Beschwerde ein. 

Trotz einer Gerichtsentscheidung gegen das allgemeine Verbot gefährlicher Gegenstände auf bestimmten Berliner S-Bahnstrecken will die Bundespolizei ihre Kontrollen fortsetzen. „Wir gehen gegenwärtig davon aus, dass wir am Wochenende ganz normale Kontrollen durchführen“, sagte ein Sprecher. „Wir haben gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt. Aus unserer Sicht ist es daher kein abschließend geklärter Rechtsstreit.“

Zudem habe das Gericht nur erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verbots gefährlicher Gegenstände formuliert und es nicht als unzulässig bezeichnet, argumentierte der Sprecher. Außerdem gelte die Entscheidung des Gerichts nur für den einzelnen S-Bahnnutzer, der das Gericht angerufen habe.

Gericht bemängelt fehlende Klarheit des Verbots

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte zuvor mitgeteilt, das Verbot gefährlicher Werkzeuge in den Wochenendnächten in Zügen und auf den Bahnhöfen sei „vorerst suspendiert“. Es sei nicht klar feststellbar, welche Gegenstände von dem Verbot erfasst sein sollten, hieß es.
 

 
Die Bundespolizei hatte das pauschale Verbot für eine dreimonatige Testphase in allen Zügen und auf den Bahnhöfen zwischen Zoo und Lichtenberg verhängt. Beschlagnahmt wurden daraufhin Messer, Reizgas, Schlagringe, Schlagstöcke, aber auch Schraubenzieher.

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