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Deutschland - 07.06.2019

Berlin: Werden Mieterhöhungen für fünf Jahre verboten?

Berliner Verhältnisse: Mieter protestieren mit Transparenten gegen drastische Mietsteigerungen. (Quelle: photothek/imago images)

In den deutschen Großstädten steigen die Mieten teils rasant. Immer mehr Bürger gehen deshalb auf die Straße. In Berlin will der Senat die Preisspirale nun mit drastischen Maßnahmen stoppen.

Der Berliner Senat plant einem Medienbericht zufolge, die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre einzufrieren. Das sieht nach Angaben der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) ein Eckpunktepapier von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) vor. Darin heißt es demnach weiter, dass Mieter bei zu hohen Mieten eine Absenkung der Miete auf eine definierte Mietobergrenze verlangen können. Bei Neuvermietung sollen Vermieter höchstens die vereinbarte Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis verlangen dürfen. Von den Plänen ausgenommen seien Neubauten und Sozialwohnungen.

Dem Bericht zufolge will der Senat künftig auch die Hürden für Modernisierungen erhöhen. Verteuern die Maßnahmen die Bruttowarmmiete um mehr als 50 Cent je Quadratmeter, muss sich der Vermieter eine Genehmigung einholen. Ein Verstoß gegen die Auflagen soll mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro bestraft werden. Das Papier aus Lompschers Haus soll laut FAZ am 18. Juni vom Berliner Senat beschlossen werden, das entsprechende Gesetz im Januar 2020 in Kraft treten.

Initiative in Berlin fordert Enteignungen

Der teils rasante Anstieg der Mieten in deutschen Großstädten hat eine bundesweite Debatte ausgelöst. Vielerorts gab es große Demonstrationen gegen hohe Mieten und Wohnungsnot. In Berlin stieß eine Bürger-Initiative eine Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren an, um Wohnungskonzerne zu enteignen. In Frankfurt brachte Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) – ähnlich wie jetzt in Berlin – einen Mietendeckel ins Spiel.

Der Senat stützt sich auf ein Gutachten zweier Professoren der Uni Bielefeld. Die Forscher kamen zu dem Schluss, dass ein „Mietendeckel“ auf Landesebene durchaus möglich wäre. Das Grundgesetz verbiete den Ländern einen solchen Eingriff nicht ausdrücklich. Diese Position ist allerdings umstritten. Ein Gutachten des Bundestages kam zu einem anderen Ergebnis. Die Mietpreisbremse des Bundes dürfte „eine abschließende gesetzliche Regelung darstellen“, schrieben die Bundestagsjuristen. Für frei am Markt angebotene Mietwohnungen hätten die Länder keine Möglichkeit einer eigenen gesetzlichen Regelung.
 

 
Die Union im Bundestag kritisierte die Pläne der Berliner Senats scharf. „Damit gehen wir auf dem Wohnungsmarkt geradewegs in eine Planwirtschaft“, sagte Jan-Marco Luczak, Mietrechtsexperte der Unionsfraktion im Bundestag, der FAZ. „Mieten werden staatlich festgesetzt, staatlich überwacht und Vermieter kriminalisiert.“ Das Land Berlin habe für den Mietendeckel keine Zuständigkeit, das Gesetz wäre verfassungswidrig.

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